ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Leistungsvereinbarungen zwischen dem Verein INTEGRA 2000 e.V. und Auftraggebern
1.
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Für alle Leistungsvereinbarungen und deren Änderungen ist die Schriftform erforderlich.
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2.
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Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über den Trägerverein INTEGRA 2000 e.V./ Chemnitz.
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3.
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Bei einzelnen Leistungen können auch komplementäre Währungen als Beiträge
angerechnet werden. Dazu muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. (z.B. REGIO)
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4.
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Bei Beratungen / Veranstaltungen sorgen Auftraggeber und Teilnehmer selbst für die An-
und Abreise und gegebenenfalls für notwendige Übernachtungsmöglichkeiten.
Nach Absprache kann dazu Unterstützung durch den Trägerverein gegeben werden.
Teilnahmebestätigungen werden immer zum letzten Veranstaltungstermin ausgegeben oder
danach zugesandt.
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5.
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Eine Leistungsvereinbarung kann von beiden Seiten bis 14 Tage vor Beratungstermin / Veranstaltungsbeginn
durch schriftliche Mitteilung ( Poststempel, Faxprotokoll, Email ) zurückgenommen werden. In
diesem Fall werden Vorkosten in voller Höhe zurückerstattet. In Folge Erkrankung oder
sonstigen wichtigen Hinderungsgründen kann die Leistungsvereinbarung auch kurzfristig verändert
werden. Entstandene Kosten werden dabei gegenseitig verrechnet.
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6.
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Bei Ausfall von MitarbeiterInnen des Vereins, oder aus sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen
kann ein Ersatzangebot, das den Inhalten und Qualitätsanforderungen der Leistungsvereinbarung
entspricht, verhandelt werden.
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7.
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INTEGRA 2000 e.V. haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die den Auftraggebern
während einer Beratung / Veranstaltung entstehen und die von der betrieblichen
Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Ausgeschlossen ist auch die Haftung
für das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände.
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8.
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Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die im Auftrag des Vereins handeln, sind über die
gesetzliche Unfallversicherung versichert. (BGW)
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9.
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An allen Beratungs- / Veranstaltungsorten gelten die jeweiligen Hausordnungen, Brandschutz-
bestimmungen etc. Alle Nutzer verpflichten sich zur Kenntnisnahme und Einhaltung.
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10.
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Bei Abschluss einer Leistungsvereinbarung erklären sich die Auftraggeber zur elektronischen
Erfassung der Daten auf dem Anmeldeformular einverstanden. Diese Daten sind entsprechend den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen Dritten nicht zugänglich.
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11.
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Mit der Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung werden die AGB anerkannt.
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12.
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Sofern nicht gesetzlich anders festgelegt, ist der Gerichtsstand Chemnitz.
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